Die Nachrichtendienstreform und die Lehren aus der Stasi-Zeit
Es beginnt wie so oft mit einem Versprechen, gegen das kaum jemand etwas einwenden kann: Mehr Sicherheit.
Deutschland müsse sich gegen Terrorismus, Spionage, Cyberangriffe und andere Bedrohungen besser schützen. Die Nachrichtendienste müssten moderner werden. Ihre technischen Fähigkeiten müssten verbessert werden.
So steht es sinngemäß im Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Der Entwurf will die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst stärken. Gleichzeitig soll die Kontrolle über die Dienste neu organisiert werden.
Das klingt vernünftig.
Doch Sicherheit ist kein Freifahrtschein für Überwachung.
Und genau deshalb lohnt sich der Blick in die vielen Paragrafen dieses 691 Seiten starken Entwurfs.
- Denn dort steht nicht nur etwas über Terroristen, Spione und Cyberangreifer.
- Dort steht auch etwas über Computer, Telekommunikation, Kameras, digitale Dienste, Bewegungen und personenbezogene Daten.
Und plötzlich wird aus der abstrakten Modernisierung der Nachrichtendienste eine ganz konkrete Frage:
Wie viel Einblick soll der Staat künftig in das Leben seiner Bürger bekommen?
Der Staat will näher an unsere Computer
Ein Smartphone ist heute unser halbes Leben.
Darin befinden sich private Nachrichten, Fotos, Kontakte, Kalender, Aufenthaltsorte, Notizen, Zugangsdaten und oftmals Informationen über unsere Familie, Freunde, Arbeit und persönlichen Interessen.
Der Referentenentwurf sieht ausdrücklich das Auslesen informationstechnischer Geräte vor. Darüber hinaus werden Eingriffe in private informationstechnische Systeme geregelt.
- Natürlich gelten dafür Voraussetzungen.
- Natürlich gibt es Kontrollmechanismen.
Aber der entscheidende Punkt bleibt:
Der Staat schafft sich damit zusätzliche Möglichkeiten, in digitale Lebensbereiche einzudringen.
Und wer glaubt, ein Computer sei nur ein technisches Gerät, hat die digitale Realität nicht verstanden.
Der Computer ist heute Tagebuch, Fotoalbum, Briefkasten, Telefon, Bankfiliale und persönliches Archiv zugleich.
Wer auf dieses System zugreifen kann, kann unter Umständen sehr viel über einen Menschen erfahren.
Das ist keine Kleinigkeit.
Die Kamera vor dem Geschäft wird zum potentiellen Datenlieferanten
Noch brisanter wird es bei der Videoüberwachung.
Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber privater und öffentlicher Videoüberwachungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Mitbenutzung ermöglichen müssen.
Der Gesetzestext nennt ausdrücklich:
Echtzeitbilder.
Und:
gespeicherte Bild- und Tonaufzeichnungen.
Nein, das bedeutet nicht, dass morgen automatisch jede Überwachungskamera in Deutschland permanent beim Verfassungsschutz landet.
Aber es bedeutet, dass der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage schaffen will, unter bestimmten Voraussetzungen auf bestehende Überwachungsinfrastruktur zurückzugreifen.
Und genau hier sollte jeder Bürger hellhörig werden.
Denn die technische Entwicklung hat eine neue Qualität geschaffen.
- Früher musste ein Geheimdienst einen Menschen auf die Straße schicken.
- Heute kann eine Kamera Daten liefern.
- Früher musste ein Beamter beobachten.
- Heute können Systeme speichern, übertragen und auswerten.
- Früher musste jemand Zusammenhänge mühsam herstellen.
- Heute können Computer riesige Datenmengen miteinander verknüpfen.
Die Technik macht Überwachung billiger, schneller und umfassender.
Und genau deshalb müssen die gesetzlichen Grenzen umso härter sein.
Wer mit wem kommuniziert, geht den Staat etwas an?
Auch Telekommunikationsanbieter werden in den Entwurf einbezogen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Diensteanbieter zur Auskunft verpflichtet werden. Die Regelungen erfassen neben Bestandsdaten auch Informationen über die Nutzung von Diensten und – bei qualifizierten Auskünften – unter den gesetzlichen Voraussetzungen sogar Inhalte.
Für besonders erhebliche Bedrohungen sieht der Entwurf darüber hinaus die Übermittlung von Kommunikationsinhalten und technische Unterstützung bei Überwachungsmaßnahmen vor.
Damit sind wir mitten im Kern einer freien Gesellschaft angekommen:
private Kommunikation.
Denn eine Demokratie braucht nicht nur das Recht, öffentlich seine Meinung zu sagen.
Sie braucht auch Räume, in denen Menschen privat miteinander sprechen können.
Wer irgendwann bei jedem Telefonat, jeder Nachricht und jedem digitalen Kontakt denkt, dass der Staat möglicherweise mitliest, verändert sein Verhalten.
Und genau dort beginnt die sogenannte chilling effect-Problematik:
- Menschen sagen nicht mehr alles, was sie denken.
- Sie schreiben nicht mehr alles, was sie schreiben würden.
- Sie diskutieren vorsichtiger.
- Sie schweigen.
Eine Gesellschaft, die aus Angst vor möglicher Beobachtung selbstzensiert, ist zwar vielleicht noch frei – aber sie fühlt sich nicht mehr frei an.
Gläserner Mensch steht nicht irgendwo bei den Kritikern
Besonders interessant ist, dass selbst die Begründung des Gesetzentwurfs die Problematik umfangreicher digitaler Eingriffe thematisiert.
Dort wird ausdrücklich beschrieben, dass Zugriffe auf komplexe informationstechnische Systeme einen Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung einer Person ermöglichen können.
Der Begriff:
Gläserner Mensch.
Das ist bemerkenswert.
Denn genau darum geht es.
- Nicht um eine einzelne Telefonnummer.
- Nicht um eine einzelne Kameraaufnahme.
- Nicht um ein einzelnes Foto.
Sondern um die Möglichkeit, aus vielen einzelnen Datenpunkten ein Bild eines Menschen zusammenzusetzen.
- Wo war er?
- Mit wem kommunizierte er?
- Welche Dienste nutzte er?
- Welche Kontakte hatte er?
- Welche Bewegungen machte er?
- Welche Informationen tauchen in seinem digitalen Umfeld auf?
Aus Daten wird ein Profil.
Und aus Profilen kann Macht entstehen.
Nein, das ist nicht die Stasi
Jetzt kommt der Einwand:
Das ist doch absurd. Der Verfassungsschutz ist nicht die Stasi.
Richtig.
Die Bundesrepublik ist keine DDR.
Der heutige Verfassungsschutz ist kein Geheimdienst einer kommunistischen Einparteienherrschaft.
Und der Entwurf enthält Kontrollmechanismen.
Besonders eingriffsintensive Maßnahmen sollen kontrolliert werden. Der Unabhängige Kontrollrat soll eine zentrale Rolle übernehmen. Für bestimmte Maßnahmen sind zusätzliche rechtliche Prüfungen vorgesehen. Bei Wohnraumüberwachung soll beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit feststellen, bevor die Maßnahme vollzogen werden darf.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Aber er beendet die Debatte nicht.
Im Gegenteil.
Er macht die historische Erinnerung erst richtig wichtig.
Denn die Lehre aus der Geschichte lautet nicht:
Jeder Geheimdienst ist eine Stasi.
Die Lehre lautet:
Staatliche Macht braucht Grenzen – gerade dann, wenn sie mit guten Absichten begründet wird.
Das gefährlichste Wort im Sicherheitsrecht lautet „nur“
Das darf der Staat nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Diesen Satz hört man bei Sicherheitsgesetzen immer wieder.
- Nur bei erheblichen Bedrohungen.
- Nur bei tatsächlichen Anhaltspunkten.
- Nur unter bestimmten Voraussetzungen.
- Nur mit Kontrolle.
- Nur für einen bestimmten Zeitraum.
Das klingt beruhigend.
Aber Gesetze haben eine unangenehme Eigenschaft:
Sie bleiben.
- Regierungen wechseln.
- Minister wechseln.
- Mehrheiten wechseln.
- Politische Prioritäten wechseln.
Und technische Möglichkeiten entwickeln sich weiter.
Was heute gegen Terroristen gedacht ist, kann morgen unter anderen politischen Rahmenbedingungen eingesetzt werden.
Deshalb muss ein Demokrat nicht nur fragen:
Wer bekommt diese Befugnisse heute?
Er muss fragen:
Was passiert, wenn morgen jemand diese Befugnisse besitzt, dem ich nicht vertraue?
Genau diese Frage ist keine Paranoia.
Sie ist demokratische Vorsicht.
Vom Schnüffeln zum digitalen Überwachungsapparat?
Die eigentliche Gefahr liegt deshalb nicht unbedingt in einem einzigen Paragrafen.
Sie liegt in der Summe der Möglichkeiten.
- Computerzugriffe.
- Telekommunikationsüberwachung.
- Datenabfragen.
- Videoüberwachung.
- Digitale Dienste.
- Biometrische Abgleiche.
- Gemeinsame Informationssysteme.
- Automatisierte Auswertung.
Der Entwurf sieht unter anderem gemeinsame automatisierte Auswertungen mit inländischen öffentlichen Stellen sowie gemeinsame Dateisysteme mit ausländischen Nachrichtendiensten vor.
Jede einzelne Maßnahme kann mit einer Begründung versehen werden.
Doch irgendwann muss man den Schritt zurücktreten und das Gesamtbild betrachten.
Denn genau dort entsteht die eigentliche Macht:
Nicht durch eine Information.
Sondern durch die Kombination vieler Informationen.
Der moderne Überwachungsstaat braucht keinen Spitzel an jeder Straßenecke.
Er braucht Daten.
Und sehr leistungsfähige Systeme, die diese Daten miteinander verbinden können.
Die Stasi hatte Karteikästen. Heute haben wir Algorithmen.
Das ist vielleicht der unbequemste Gedanke.
Die DDR-Staatssicherheit arbeitete mit Informanten, Akten, Karteien, Beobachtungen und einem riesigen Apparat.
Heute stehen völlig andere technische Möglichkeiten zur Verfügung.
- Daten können in Sekunden übertragen werden.
- Informationen können automatisiert durchsucht werden.
- Bilder können digital ausgewertet werden.
- Kommunikationsstrukturen können technisch analysiert werden.
- Persönliche Daten können miteinander verknüpft werden.
Die technische Macht des Staates ist heute potenziell wesentlich größer als zu Zeiten analoger Überwachung.
Das macht den Rechtsstaat nicht schwächer.
Aber es macht seine Kontrollpflicht größer.
Sicherheit ja – aber nicht um jeden Preis
Natürlich brauchen wir Nachrichtendienste.
Deutschland kann seine Augen nicht vor Spionage, Terrorismus, Cyberangriffen oder ausländischen Einflussoperationen verschließen.
Auch der Referentenentwurf begründet die geplante Modernisierung ausdrücklich mit einer verschärften Bedrohungslage.
Die Frage ist deshalb nicht:
Nachrichtendienste – ja oder nein?
Die Frage lautet:
Welche Befugnisse brauchen sie wirklich?
Und:
Welche Befugnisse brauchen sie nicht?
- Ein starker Staat ist nicht der Staat, der alles sehen kann.
- Ein starker Rechtsstaat ist der Staat, der seine Macht freiwillig begrenzt.
Die Lehre aus der Stasi-Zeit
Wer die DDR erlebt hat oder sich ernsthaft mit der Geschichte der Staatssicherheit beschäftigt, weiß:
- Überwachung ist niemals nur Technik.
- Überwachung ist Macht.
Und Macht verändert das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Deshalb sollten wir bei jeder neuen Überwachungsbefugnis drei Fragen stellen:
- Warum braucht der Staat diese Befugnis?
- Wer kontrolliert ihre Anwendung?
- Was verhindert, dass diese Befugnis später ausgeweitet oder missbraucht wird?
Wenn diese drei Fragen nicht überzeugend beantwortet werden können, darf ein demokratischer Gesetzgeber nicht einfach weitergehen.
Denn der Bürger ist kein potentieller Feind des Staates.
Der Bürger ist der Souverän.
- Der Staat existiert nicht, damit er seine Bürger überwacht.
- Der Staat existiert, damit er ihre Freiheit schützt.
Der Staat darf nicht alles können
- Nein, die Nachrichtendienstreform macht Deutschland nicht zur DDR.
- Nein, der Verfassungsschutz ist nicht automatisch die Stasi 2.0.
Aber:
Wer die Lehren aus der deutschen Geschichte ernst nimmt, darf bei immer neuen Überwachungsbefugnissen nicht einfach schweigen.
Der Referentenentwurf schafft beziehungsweise konkretisiert weitreichende Möglichkeiten zur digitalen Informationsgewinnung, zur Telekommunikationsüberwachung, zur Nutzung von Videoüberwachung und zum Zugriff auf informationstechnische Systeme.
Das muss eine Demokratie aushalten:
Misstrauen gegenüber staatlicher Macht.
Nicht blindes Misstrauen.
Nicht Verschwörungstheorien.
Sondern demokratische Kontrolle.
Denn der gefährlichste Satz in einer Demokratie lautet nicht:
Der Staat überwacht uns.
Der gefährlichste Satz lautet:
Warum sollte ich mir Sorgen machen? Der Staat meint es doch gut.
Die Geschichte hat uns etwas anderes gelehrt.
Gute Absichten sind keine Garantie gegen Machtmissbrauch.
Deshalb braucht Deutschland starke Nachrichtendienste.
Aber noch wichtiger braucht Deutschland:
starke Grundrechte, starke Gerichte, starke Kontrolle – und Bürger, die bereit sind, Fragen zu stellen.
Denn Freiheit stirbt nicht erst dann, wenn jemand vor der Tür steht.
Sie beginnt zu verschwinden, wenn die Menschen aufhören zu fragen, wer hinter der Tür steht.
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