Kreissportgericht Euskirchen: Wenn politische Gesinnung plötzlich wichtiger ist als Demokratie
Ein Sportgericht sollte Regeln durchsetzen – nicht politische Weltanschauungen. Doch der Fall Euskirchen wirft genau diese Frage auf: Was passiert, wenn persönliche politische Überzeugungen zum Maßstab für die Zusammenarbeit im Sport werden?
Ein Rücktritt mit politischer Botschaft
Der Rückzug mehrerer Mitglieder des Kreissportgerichts Euskirchen im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit eines Schiedsrichters sorgt für Diskussionen. Der Hintergrund: Der betreffende Schiedsrichter ist Mitglied der AfD und politisch in dieser Partei aktiv.
Das ist zunächst eine politische Tatsache. Entscheidend ist aber eine andere Frage:
Ist die Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei allein ein ausreichender Grund, die Zusammenarbeit in einem Sportgremium aufzukündigen?
Aus meiner Sicht lautet die Antwort eindeutig: Nein.
Denn wer Demokratie ernst nimmt, muss auch mit politischen Positionen umgehen können, die man selbst ablehnt.
Demokratie ist kein Gesinnungstest
- Demokratie bedeutet nicht, dass alle Menschen dieselbe politische Meinung vertreten müssen.
- Demokratie bedeutet gerade, dass unterschiedliche politische Überzeugungen nebeneinander existieren können – solange die Grenzen des Rechts und der demokratischen Grundordnung eingehalten werden.
Eine Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei ist zunächst Teil demokratischer Teilhabe.
Wer daraus automatisch eine Unvereinbarkeit mit einem Ehrenamt im Sport konstruiert, bewegt sich auf einem gefährlichen Terrain.
Denn wo endet diese Logik?
Heute trifft es einen AfD-Mitglied. Morgen vielleicht einen CDU-, SPD-, Grünen- oder FDP-Mitglied. Übermorgen reicht möglicherweise schon eine öffentlich geäußerte Meinung, die irgendeinem Funktionär nicht passt.
Sport braucht Regeln – keine politische Gesinnungsprüfung
Ein Sportgericht sollte nach Regeln entscheiden.
- Hat ein Spieler einen Platzverweis verdient?
- War eine Tätlichkeit vorhanden?
- Liegt ein Regelverstoß vor?
- Welche sportrechtliche Konsequenz ist angemessen?
Das sind Fragen eines Sportgerichts.
Welche Partei wählt dieser Mensch? gehört nicht in diese Liste.
Natürlich darf jeder Funktionär für sich persönlich entscheiden, mit wem er zusammenarbeiten möchte. Auch ein Rücktritt aus einem Ehrenamt ist grundsätzlich eine persönliche Entscheidung.
Aber ebenso darf die Gesellschaft diese Entscheidung kritisch hinterfragen.
Und genau hier wird es interessant.
Ausgrenzung als Demokratieverteidigung?
Besonders widersprüchlich wird es, wenn politische Ausgrenzung mit dem Schutz der Demokratie begründet wird.
Denn Demokratie lebt nicht von politischer Homogenität.
- Sie lebt vom Streit.
- Vom Widerspruch.
- Von unterschiedlichen Meinungen.
Und ja – auch davon, dass man politische Positionen aushalten muss, die man persönlich für falsch hält.
Wer dagegen beginnt, Menschen aufgrund ihrer legalen politischen Zugehörigkeit aus gesellschaftlichen Bereichen herauszudrängen, sollte sich fragen, ob er damit tatsächlich die demokratische Kultur stärkt.
Oder ob er genau jene Ausgrenzung praktiziert, die er anderen vorwirft.
Der Fußball sollte kein politisches Tribunal sein
Der Fußball hat schon genug Probleme.
Schiedsrichterentscheidungen, Gewalt auf und neben dem Platz, Nachwuchsmangel, steigende Kosten und immer mehr Bürokratie beschäftigen die Vereine.
Da braucht es keine zusätzliche politische Gesinnungsprüfung.
- Ein Sportverein ist kein Parlament.
- Ein Kreissportgericht ist kein politisches Gremium.
Und ein Fußballplatz ist kein Ort, an dem Menschen zunächst ihre politische Unbedenklichkeit nachweisen müssen.
Meinungsfreiheit gilt auch für unbequeme Meinungen
- Wer die AfD ablehnt, darf das selbstverständlich tun.
- Wer ihre Politik kritisiert, darf sie scharf kritisieren.
- Wer gegen die Partei demonstriert, kann das – im Rahmen der geltenden Gesetze – ebenfalls tun.
Aber genauso gilt: Menschen dürfen sich einer legalen Partei anschließen, sie wählen und sich politisch engagieren.
Demokratie ist keine Einbahnstraße.
Man kann nicht einerseits Toleranz, Vielfalt und demokratische Werte fordern und gleichzeitig die politische Zugehörigkeit anderer Menschen zum Ausschlusskriterium machen.
Der Sport sollte aus der politischen Schusslinie heraus
Der Fall Euskirchen zeigt deshalb ein grundsätzliches Problem.
Wenn ein Sportgremium wegen der politischen Zugehörigkeit eines einzelnen Menschen auseinanderbricht, hat der Fußball ein gesellschaftspolitisches Problem – und nicht der betreffende Schiedsrichter automatisch ein sportrechtliches.
Die bessere Antwort auf eine andere politische Meinung lautet nicht Rückzug, Ausgrenzung oder Gesinnungsprüfung.
Die bessere Antwort lautet:
Argumentieren. Widersprechen. Diskutieren. Und am Ende gemeinsam nach den Regeln handeln.
Denn Demokratie bedeutet nicht, dass wir uns alle einig sind.
Demokratie bedeutet, dass wir es aushalten, wenn wir uns nicht einig sind.
Und genau daran sollte sich auch der Fußball messen lassen.
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