Protest ja – Gewalt niemals

Protest ja – Gewalt niemals

Wer für „Widersetzen“ wirbt, muss unbequeme Fragen beantworten

Der Protest gegen politische Parteien ist ein Grundrecht. Ebenso selbstverständlich ist aber auch: Wer zu Protesten aufruft, trägt Verantwortung dafür, mit welchen Aktionsformen und welchen Botschaften er sich identifiziert.

Rund um den AfD-Parteitag in Erfurt haben verschiedene Politiker und Organisationen öffentlich zur Teilnahme an Aktionen des Bündnisses „Widersetzen“ aufgerufen. Damit rückt zwangsläufig auch die Frage in den Mittelpunkt, welche Inhalte und Materialien unter dem Namen dieses Bündnisses verbreitet werden.

Besonders brisant wird die Debatte, wenn Medien über Unterlagen berichten, die sich mit Sabotageaktionen oder rechtlichen Hinweisen im Zusammenhang mit möglichen Straftaten befassen. Spätestens an diesem Punkt reicht es nicht mehr, lediglich zum Protest aufzurufen und anschließend zu schweigen. Demokratische Verantwortung bedeutet, sich eindeutig von Gewalt und strafbaren Handlungen zu distanzieren.

Genau hier beginnt das politische Problem. Wer öffentlich für die Teilnahme an den Aktionen eines Bündnisses wirbt, muss sich auch kritischen Fragen zu dessen Auftreten gefallen lassen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Vertreter der Grünen Jugend, der Partei Die Linke oder anderer unterstützender Organisationen handelt. Es genügt nicht, auf das Demonstrationsrecht zu verweisen. Ebenso notwendig ist eine klare Haltung gegenüber jeder Form politischer Gewalt.

Dabei geht es nicht um parteipolitische Sympathien. Es geht um einen rechtsstaatlichen Grundsatz: Gewalt darf niemals zum Mittel der politischen Auseinandersetzung werden. Wer friedlichen Protest fordert, sollte unmissverständlich deutlich machen, dass Brandstiftung, Sabotage oder andere Straftaten keinen Platz in einer demokratischen Gesellschaft haben.

Die eigentliche Bewährungsprobe besteht deshalb nicht auf der Straße, sondern in der politischen Glaubwürdigkeit. Werden problematische Inhalte unmissverständlich zurückgewiesen? Oder wird geschwiegen, solange sich die Aktionen gegen den politischen Gegner richten?

Eine Demokratie misst sich nicht daran, wie sie mit den eigenen Anhängern umgeht. Sie zeigt ihre Stärke darin, dass für alle dieselben Maßstäbe gelten – unabhängig davon, ob sich Protest gegen die Regierung, die Opposition oder gegen die AfD richtet.

Wer aufruft, trägt Verantwortung

Wer zu Protesten eines Bündnisses aufruft, übernimmt politische Mitverantwortung für dessen öffentliches Erscheinungsbild. Deshalb dürfen Bürger erwarten, dass sich Unterstützer klar und unmissverständlich von jeder Form politisch motivierter Gewalt und strafbaren Handlungen distanzieren. Diese Klarheit ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit demokratischer Akteure.

Wer muss sich jetzt erklären?

Zu den öffentlichen Unterstützern der Proteste gegen den AfD-Parteitag gehören unter anderem Ates Gürpınar, Lorenz Gösta Beutin, Katrin Göhring-Eckhardt, Luisa-Marie Neubauer, die Fraktion Die Linke im Bundestag, Omas gegen Rechts, sowie die Grüne Jugend Bremen. Wer öffentlich zur Beteiligung an Aktionen eines Bündnisses aufruft, muss sich jedoch auch kritischen Fragen zu dessen öffentlichen Materialien und Aktionsformen stellen.

Sollten im Umfeld des Bündnisses Unterlagen verbreitet werden, die nach Medienberichten problematische oder möglicherweise rechtswidrige Aktionsformen thematisieren, erwarten Bürger zu Recht eine eindeutige Distanzierung von jeder Form politischer Gewalt. Demokratische Glaubwürdigkeit zeigt sich gerade dann, wenn gegenüber dem eigenen politischen Lager dieselben Maßstäbe angelegt werden wie gegenüber dem politischen Gegner.

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André Braselmann
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