Der Rechtsstaat darf sich von Besetzern nicht auf der Nase herumtanzen lassen
Wer ein Universitätsgebäude besetzt, fremdes Eigentum in Beschlag nimmt und sich über geltendes Recht hinwegsetzt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende die Polizei vor der Tür steht. Die Räumung des besetzten Gebäudes der Justus-Liebig-Universität Gießen war keine Schikane – sie war die konsequente Durchsetzung des Rechtsstaats.
In einer Demokratie gilt das Demonstrationsrecht. Es gilt aber ebenso das Eigentumsrecht. Wer seine politische Meinung äußern möchte, kann demonstrieren, Mahnwachen organisieren oder Petitionen starten. Ein Gebäude zu besetzen, ist jedoch kein legitimes Mittel politischer Auseinandersetzung.
Besonders bedenklich ist, dass illegale Besetzungen von manchen politischen Gruppen oder Teilen der Öffentlichkeit romantisiert werden. Aus Rechtsbrüchen werden dann vermeintliche Heldengeschichten gemacht. Doch ein Rechtsstaat kann nicht danach unterscheiden, ob ihm die Ziele einer Besetzung gefallen oder nicht. Würde er das tun, wäre Gleichbehandlung nur noch eine leere Floskel.
Die Polizei hat in Gießen genau das getan, was ihre Aufgabe ist: Sie hat gerichtliche und behördliche Entscheidungen durchgesetzt und eine rechtswidrige Besetzung beendet. Wer Einsatzkräfte für diese Arbeit kritisiert, sollte sich fragen, welche Alternative er vorschlägt. Soll der Staat illegale Besetzungen einfach dulden, solange die politischen Forderungen bestimmten Gruppen sympathisch erscheinen?
Eine Demokratie lebt vom Streit der Meinungen – aber ebenso von der Akzeptanz ihrer Regeln. Wer bewusst Grenzen überschreitet und fremdes Eigentum besetzt, muss mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das ist kein Angriff auf die Meinungsfreiheit, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats.
Gerade deshalb war die Räumung des Universitätsgebäudes richtig. Sie sendet ein klares Signal: Politischer Aktivismus endet dort, wo geltendes Recht vorsätzlich gebrochen wird. Wer Veränderungen erreichen will, sollte Mehrheiten überzeugen – nicht Gebäude besetzen.
Der Rechtsstaat darf weder nach politischer Gesinnung noch nach öffentlicher Stimmung handeln. Er muss das Recht durchsetzen – konsequent, unabhängig und für alle gleichermaßen. Genau das ist in Gießen geschehen.
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