Gemeinnützig oder politischer Akteur? Warum die Amadeu Antonio Stiftung ihre steuerlichen Privilegien auf den Prüfstand gehört
Die Gemeinnützigkeit ist kein Freifahrtschein für politische Einflussnahme. Sie ist ein steuerliches Privileg – finanziert von den Bürgern. Wer diesen Status erhält, sollte dem Gemeinwohl dienen und nicht als politischer Meinungskämpfer auftreten. Genau deshalb stellt sich bei der Amadeu Antonio Stiftung eine berechtigte Frage: Erfüllt sie diese Voraussetzungen noch?
Die Stiftung versteht sich als Kämpferin gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hass. Dieses Ziel ist zweifellos gesellschaftlich wichtig. Doch immer häufiger tritt sie nicht als neutrale Bildungs- oder Präventionsorganisation auf, sondern als politischer Akteur mit klar erkennbarer ideologischer Ausrichtung.
Erinnerungskultur oder politische Instrumentalisierung?
Der aktuelle Facebook-Beitrag über den Kurfürstendamm illustriert dieses Problem. Die historischen Tatsachen über den Antisemitismus der Nationalsozialisten sind unstrittig. Problematisch wird es dort, wo aus Geschichte politische Botschaften für die Gegenwart abgeleitet werden.

Mit Formulierungen wie „schleichende Normalisierung von Gewalt“ oder „Verantwortung für die Gegenwart“ wird eine Brücke zur aktuellen politischen Debatte geschlagen. Welche Entwicklungen damit gemeint sind, bleibt offen – gerade diese Offenheit ermöglicht vielfältige politische Deutungen.
Eine Stiftung mit Gemeinnützigkeitsstatus sollte historische Bildungsarbeit leisten, nicht politische Narrative transportieren.
Staatlich privilegiert – politisch aktiv
Immer wieder gerät die Stiftung in die Kritik, weil sie politische Parteien, Medien oder Einzelpersonen bewertet und öffentlich einordnet. Kritiker werfen ihr vor, legitime politische Positionen vorschnell als demokratiegefährdend zu klassifizieren und dadurch selbst zur Polarisierung beizutragen.
Wer aktiv in politische Auseinandersetzungen eingreift, bewegt sich in einem Spannungsfeld mit den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Dieses verlangt grundsätzlich, dass steuerbegünstigte Körperschaften nicht überwiegend parteipolitisch tätig werden oder allgemeine politische Einflussnahme zu ihrem Hauptzweck machen. Ob eine Organisation diese Grenzen überschreitet, ist stets im Einzelfall zu prüfen.
Gemeinnützigkeit braucht Neutralität
Steuervergünstigungen sind kein Selbstzweck. Sie sollen Organisationen fördern, die der Allgemeinheit dienen. Je stärker jedoch eine Stiftung politische Positionen bewertet, Kampagnen unterstützt oder gesellschaftliche Debatten aktiv beeinflusst, desto berechtigter wird die Frage, ob sie noch die notwendige Distanz wahrt.
Dabei geht es nicht darum, unbequeme Meinungen zu unterdrücken. Im Gegenteil: Die Amadeu Antonio Stiftung kann selbstverständlich politische Positionen vertreten. Sie genießt die Meinungsfreiheit wie jede andere Organisation.
Die eigentliche Frage lautet jedoch: Soll der Steuerzahler eine Organisation steuerlich privilegieren, wenn diese dauerhaft als politischer Akteur auftritt?
Eine Prüfung ist kein Angriff
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wäre keine Sanktion gegen Meinungsfreiheit. Die Stiftung könnte ihre Arbeit unverändert fortsetzen.
Sie müsste lediglich – wie jede andere politische Organisation auch – auf steuerliche Sonderprivilegien verzichten, sofern die zuständigen Finanzbehörden nach Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nicht mehr erfüllt sind.
Die Maske fällt
Wer politische Debatten aktiv mitgestaltet, muss Kritik aushalten. Das gilt für Parteien ebenso wie für NGOs.
Die Amadeu Antonio Stiftung hat jedes Recht, ihre politischen Überzeugungen öffentlich zu vertreten. Ebenso legitim ist jedoch die Frage, ob eine Organisation, die regelmäßig gesellschaftliche und politische Konflikte kommentiert und bewertet, weiterhin den besonderen Status der Gemeinnützigkeit beanspruchen sollte.
Nicht die politische Meinung der Stiftung sollte über ihren Status entscheiden – sondern allein die konsequente Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts. Nur so bleibt das Vertrauen in steuerliche Privilegien und ihre Neutralität erhalten.
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