AfD-Kandidatur kostet Hospizmitarbeiterin den Job: Wie politisch darf ein Arbeitgeber sein?

AfD-Kandidatur kostet Hospizmitarbeiterin den Job: Wie politisch darf ein Arbeitgeber sein?

Wenn die falsche Partei über den Arbeitsplatz entscheidet

Diakonie kündigt Mitarbeiterin nach AfD-Kandidatur – und plötzlich steht eine grundsätzliche Frage im Raum.

15 Jahre lang arbeitet eine Frau in einem Hospiz. Sie engagiert sich offenbar nicht nur beruflich, sondern auch als Vorsitzende der Mitarbeitervertretung für ihre Kolleginnen und Kollegen. Dann entscheidet sie sich, bei einer Kommunalwahl zu kandidieren.

Was folgt, klingt zunächst wie eine Geschichte aus einem Land, in dem politische Betätigung vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängt: Abmahnung. Aufforderung zum Rückzug der Kandidatur. Fristsetzung. Schließlich die fristlose Kündigung.

Der Unterschied: Wir reden über Deutschland im Jahr 2026.

Martina Müller kandidiert für die AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland. Ihr Arbeitgeber, die diakonische mission:lebenshaus gGmbH, sieht darin einen Widerspruch zu den Werten von Kirche und Diakonie. Müller wurde nach rund 15 Jahren Beschäftigung fristlos gekündigt. Sie will sich dagegen juristisch wehren. (tagesschau.de)

Erst die Aufforderung zum Rückzug – dann die Kündigung

Besonders bemerkenswert ist die bekannte Abfolge.

Müller wurde zunächst abgemahnt und aufgefordert, ihre Kandidatur zurückzunehmen. Als sie dieser Aufforderung nicht nachkam, folgte die Kündigung. Damit geht es in diesem Fall nicht nur um eine abstrakte Diskussion über kirchliche Loyalitätspflichten. Es geht ganz konkret um die Frage, ob ein Arbeitnehmer faktisch vor die Wahl gestellt werden darf:

Politisches Engagement oder Arbeitsplatz?

Genau diese Frage dürfte nun auch die Arbeitsgerichte beschäftigen. (Berliner Zeitung)

Demokratie gilt offenbar nicht für jeden?

Natürlich darf die Diakonie Werte vertreten. Natürlich darf auch ein kirchlicher Arbeitgeber klare Anforderungen an seine Beschäftigten stellen.

Aber genau dort beginnt das Problem.

Die AfD ist eine zugelassene politische Partei. Über ein mögliches Parteiverbot entscheidet nicht der Arbeitgeber eines Hospizes und auch nicht irgendeine Personalabteilung. Solange eine Partei legal am politischen Wettbewerb teilnimmt, muss zumindest die Frage erlaubt sein, wie weit ein Arbeitgeber gehen darf, wenn sich ein Beschäftigter außerhalb seiner Arbeitszeit politisch engagiert.

  • Man kann die AfD ablehnen.
  • Man kann ihre Positionen kritisieren.
  • Man kann sie politisch bekämpfen.

Aber darf daraus automatisch folgen, dass ein langjähriger Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert, weil er für diese Partei kandidiert?

Wenn die Antwort darauf irgendwann „Ja“ lautet, dann sollte man sich ehrlich machen: Dann reden wir nicht mehr nur über Loyalitätspflichten. Dann reden wir über politische Gesinnung als Beschäftigungsrisiko.

Wo bleibt die Grenze?

Heute trifft es eine AfD-Kandidatin.

Und morgen?

Was passiert, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber einen Kandidaten der Linken für unvereinbar mit seinen Werten hält? Oder einen Mitarbeiter, der sich für eine andere politisch missliebige Partei engagiert?

Die entscheidende Frage darf nicht lauten, ob uns die jeweilige politische Meinung gefällt.

Die entscheidende Frage lautet:

Darf der Arbeitgeber über die politische Betätigung seiner Beschäftigten außerhalb des Arbeitsplatzes bestimmen?

Denn Grundrechte und demokratische Freiheiten sind keine Auszeichnungen für Menschen mit der „richtigen“ politischen Haltung. Sie müssen gerade dann gelten, wenn eine Meinung unbequem, umstritten oder unerwünscht ist.

Die fristlose Kündigung ist der eigentliche Hammer

Hinzu kommt: Hier geht es nicht um irgendeine Versetzung oder arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit.

Es geht um eine fristlose Kündigung.

Die schärfste arbeitsrechtliche Maßnahme überhaupt.

Nach rund 15 Jahren Beschäftigung.

Nach bisher bekannten Informationen wird das Arbeitsgericht deshalb genau prüfen müssen, ob tatsächlich ein so schwerwiegender Loyalitätsverstoß vorliegt, dass dem Arbeitgeber nicht einmal die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während einer ordentlichen Kündigungsfrist zugemutet werden konnte.

Ein von der Welt befragter Arbeitsrechtler sieht für Müller durchaus relevante rechtliche Argumente. Dabei könnten sowohl die grundsätzlich geschützte politische Betätigung als auch ihr besonderer Status in der Mitarbeitervertretung und die konkrete Ausgestaltung der kirchlichen Loyalitätspflichten eine Rolle spielen. (DIE WELT)

Das Urteil steht selbstverständlich noch aus.

Aber eines lässt sich schon jetzt sagen: Dieser Fall ist weit mehr als ein lokaler Streit in Friesland.

Christliche Werte – oder politische Auswahl?

Der Arbeitgeber begründet sein Vorgehen mit zentralen Werten wie Menschenwürde, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe und Solidarität. Aus Sicht des diakonischen Trägers sei eine aktive Kandidatur für die AfD damit nicht vereinbar. (Tageblatt.de)

Diese Position darf man vertreten.

Aber auch hier stellt sich eine unangenehme Frage:

Wie passt es zu den Grundsätzen von Respekt und Nächstenliebe, eine langjährige Mitarbeiterin vor die Tür zu setzen, weil sie ihr Recht wahrnimmt, sich kommunalpolitisch zu engagieren?

Christliche Werte müssen sich gerade dort beweisen, wo es unbequem wird.

Toleranz gegenüber Menschen, die ohnehin die gleiche politische Meinung vertreten, ist keine besondere Leistung.

Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt dort, wo jemand anderer Meinung ist.

Ein Fall, der uns alle etwas angeht

Vielleicht wird ein Gericht die Kündigung bestätigen. Vielleicht wird sie aufgehoben.

Das wird ein rechtsstaatliches Verfahren klären müssen.

Doch unabhängig vom Ausgang bleibt eine grundsätzliche Sorge bestehen:

Wenn Arbeitnehmer künftig bei jeder politischen Kandidatur überlegen müssen, ob ihr Arbeitgeber ihre Partei für moralisch akzeptabel hält, dann verändert sich etwas Grundsätzliches.

Dann wird politische Teilhabe vom beruflichen Risiko abhängig.

Und genau das kann nicht der Maßstab einer freiheitlichen Demokratie sein.

Denn Demokratie bedeutet nicht, dass nur die Kandidaten antreten dürfen, deren politische Haltung dem Arbeitgeber, dem Kollegen oder dem gesellschaftlichen Zeitgeist gefällt.

Demokratie bedeutet, dass Menschen unterschiedliche politische Überzeugungen haben dürfen.

Und dass sie deswegen nicht automatisch um ihre berufliche Existenz fürchten müssen.

Der Fall Martina Müller wird deshalb vor Gericht entschieden.

Die größere Frage aber betrifft uns alle:

Wollen wir in einem Land leben, in dem politische Überzeugungen zunehmend zur Voraussetzung dafür werden, ob jemand seinen Arbeitsplatz behalten darf?

Oder halten wir daran fest, dass demokratische Rechte auch dann gelten, wenn uns die politische Meinung des anderen nicht gefällt?

Denn wenn die Antwort auf diese Frage vom Parteibuch abhängt, dann hat nicht nur Martina Müller ein Problem.

Dann hat unsere Demokratie eines.

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André Braselmann
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André Braselmann


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