Antifa-Drohung gegen den Landtag

Antifa-Drohung gegen den Landtag

Wer den Landtag stürmen will, greift die Demokratie an – der Rechtsstaat muss jetzt handeln

Eine Demokratie lebt vom Wettbewerb der Meinungen und von freien Wahlen. Sie endet dort, wo Gewalt an die Stelle des Stimmzettels treten soll. Wer nach einem möglichen Wahlsieg der AfD offen davon spricht, einen Landtag zu stürmen, verlässt den Boden des demokratischen Diskurses. Aus politischem Protest wird eine Drohung gegen den Rechtsstaat.

Wer einen Sturm auf ein Parlament ankündigt, erklärt der Demokratie den Kampf. Schon eine solche Drohung darf der Rechtsstaat nicht achselzuckend hinnehmen. Ermittlungsbehörden müssen unverzüglich prüfen, ob Straftatbestände erfüllt sind, und bei einem Anfangsverdacht konsequent einschreiten. Wer demokratische Institutionen einschüchtern oder angreifen will, muss wissen: Der Rechtsstaat reagiert nicht erst nach der Tat, sondern bereits auf strafrechtlich relevante Drohungen und Aufrufe.

Seit Jahren wird mit Nachdruck über Rechtsextremismus diskutiert – und das ist richtig. Doch derselbe Maßstab muss gelten, wenn Gewalt oder Gewaltandrohungen aus dem linksextremen Spektrum kommen. Demokratie kennt keine guten oder schlechten Extremisten. Wer Gewalt als Mittel der Politik akzeptiert, stellt sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Besonders gefährlich wird es, wenn Drohungen gegen demokratische Institutionen relativiert oder ideologisch entschuldigt werden. Ein Rechtsstaat, der je nach politischer Richtung unterschiedlich reagiert, verliert an Glaubwürdigkeit. Das Gesetz muss für alle gleichermaßen gelten – unabhängig von Weltanschauung oder Parteipräferenz.

Der Rechtsstaat darf nicht zögern

Nicht wohlklingende Bekenntnisse zur Demokratie schützen unsere Institutionen, sondern die konsequente Durchsetzung des Strafrechts. Wer zu Gewalt gegen Parlamente aufruft, Angriffe vorbereitet oder andere dazu anstiftet, muss – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – mit der vollen Konsequenz des Rechtsstaats rechnen.

Schlussgedanke

Wahlen werden an der Urne entschieden – nicht auf der Straße. Wer demokratische Entscheidungen mit Einschüchterung oder Gewalt beantworten will, greift die Demokratie selbst an. Der Rechtsstaat muss solchen Drohungen entschlossen, konsequent und ohne jedes Ansehen der politischen Richtung begegnen. Nur so bleibt er glaubwürdig.

Kommentar

Wer öffentlich erklärt, die Funktionsweise des Staates zerstören zu wollen, staatliche Einrichtungen als legitime Ziele bezeichnet und zu einer Aktionswoche gegen den deutschen Staat aufruft, überschreitet aus meiner Sicht die Grenze zwischen radikaler Rhetorik und möglicherweise strafrechtlich relevanten Aufrufen. Ein solcher Text darf von den Sicherheitsbehörden nicht ignoriert werden.

Es ist Aufgabe des Rechtsstaats, unverzüglich zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten besteht und ob strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten sind. Der Schutz demokratischer Institutionen verlangt, dass entsprechende Aufrufe unabhängig von ihrer politischen Herkunft konsequent nach rechtsstaatlichen Maßstäben bewertet werden.

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André Braselmann
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André Braselmann


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