3,3 Promille nach Parkplatz-Unfall in Rülzheim – Fahrer flüchtet und wird ermittelt

3,3 Promille nach Parkplatz-Unfall in Rülzheim – Fahrer flüchtet und wird ermittelt

Rülzheim. Ein Parkplatz-Unfall mit anschließender Fahrerflucht hat am Montagnachmittag in Rülzheim die Polizei beschäftigt. Ein Autofahrer soll beim Ausparken gleich zwei geparkte Fahrzeuge beschädigt haben und anschließend vom Unfallort davongefahren sein. Dank aufmerksamer Zeugen konnte der mutmaßliche Fahrer jedoch ermittelt werden.

Zeugen beobachten Zusammenstoß mit zwei Fahrzeugen

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall am Montagnachmittag auf einem Parkplatz in Rülzheim. Ein Autofahrer soll beim Rangieren zunächst gegen ein geparktes Fahrzeug gestoßen sein. Kurz darauf wurde offenbar auch ein weiteres Auto beschädigt.

Statt sich um den entstandenen Schaden zu kümmern und auf die Eigentümer oder die Polizei zu warten, soll der Fahrer den Unfallort verlassen haben.

Zeugen hatten den Vorfall jedoch beobachtet und sich wichtige Informationen, darunter offenbar auch das Kennzeichen des Fahrzeugs, notiert.

Polizei ermittelt mutmaßlichen Unfallfahrer

Durch die Hinweise der Zeugen gelang es den Polizeibeamten, den mutmaßlichen Fahrer ausfindig zu machen.

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest am Abend ergab einen Wert von 3,3 Promille.

Der Mann wurde daraufhin zur Polizeiinspektion Germersheim gebracht. Dort wurde eine Blutprobe entnommen.

Strafverfahren nach Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr

Gegen den Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Neben dem Verdacht der Unfallflucht steht auch der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr im Raum.

Die weiteren Ermittlungen der Polizei dauern an.

Aufmerksame Zeugen helfen bei Aufklärung

Der Fall zeigt erneut, welche Bedeutung aufmerksame Zeugen bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen haben können. Durch die Beobachtungen und die weitergegebenen Hinweise konnte der mutmaßliche Unfallverursacher nach dem Verlassen des Parkplatzes ermittelt werden.

Die Polizei weist grundsätzlich darauf hin, dass sich Unfallbeteiligte nach einem Zusammenstoß nicht einfach vom Unfallort entfernen dürfen. Auch bei vermeintlich geringfügigen Schäden bestehen Pflichten gegenüber anderen Beteiligten und Geschädigten.

Quelle: Polizeidirektion Landau / Polizeipräsidium Rheinpfalz

André Braselmann

Ich bin unabhängiger freier Journalist aus der Verbandsgemeinde Rülzheim in der Südpfalz.

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