A65 bei Landau: Lkw-Fahrer behindert Polizeieinsatz – Keine Rettungsgasse gebildet

A65 bei Landau: Lkw-Fahrer behindert Polizeieinsatz – Keine Rettungsgasse gebildet

Einsatzfahrt auf der A65 behindert: Lkw-Fahrer bildet keine Rettungsgasse – Polizei leitet Verfahren ein

Landau/A65. Eine fehlende Rettungsgasse hat am Donnerstagmorgen die Einsatzfahrt einer Polizeistreife auf der A65 erheblich verzögert. Ein Lkw-Fahrer reagierte trotz Blaulicht, Martinshorn und zusätzlicher Hupsignale nicht und blockierte damit den Weg zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Polizei auf dem Weg zu Verkehrsunfall mit Verletzten

Nach Angaben der Polizeidirektion Landau befand sich eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Edenkoben am 30. Juli 2026 gegen 8:15 Uhr auf der Anfahrt zu einem Verkehrsunfall auf der A65. Dort war bereits eine Person verletzt worden.

Durch das Unfallgeschehen und eine Baustelle hatte sich der Verkehr erheblich verdichtet. Obwohl die Einsatzkräfte mit eingeschaltetem Blaulicht, Martinshorn und zusätzlichen Hupsignalen unterwegs waren, bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse. Dadurch wurde die Anfahrt der Polizei zum Unfallort behindert.

Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Rettungsgasse nicht erst dann gebildet werden muss, wenn ein Einsatzfahrzeug sichtbar wird. Bereits bei stockendem Verkehr oder Stau besteht auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen die gesetzliche Pflicht, eine freie Durchfahrt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zu schaffen.

Die Regel ist einfach:

  • Fahrzeuge auf der linken Spur fahren möglichst weit nach links.
  • Alle Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen weichen möglichst weit nach rechts aus.

Die Rettungsgasse entsteht immer zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. (ADAC)

Hohe Bußgelder und Fahrverbot drohen

Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen:

  • Bußgelder von 200 bis 320 Euro
  • zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • ein Monat Fahrverbot

Jede Minute kann Leben retten

Immer wieder weisen Rettungsdienste und Polizei darauf hin, dass bereits wenige Minuten Verzögerung über den Ausgang eines Notfalls entscheiden können. Gerade bei schweren Verkehrsunfällen zählt jede Sekunde, um Verletzte schnell medizinisch versorgen zu können.

Die Polizei appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, bereits bei den ersten Anzeichen eines Staus die Rettungsgasse zu bilden und diese bis zur vollständigen Auflösung des Verkehrsstaus freizuhalten. (Presseportal)

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