Zwischen Faktencheck, Aktivismus und den Grenzen des Medienrechts
Die Medienplattform Volksverpetzer polarisiert wie kaum ein anderes Online-Medium in Deutschland. Während Anhänger das Portal als wichtigen Akteur im Kampf gegen Desinformation betrachten, werfen Kritiker den Verantwortlichen politische Einseitigkeit, Aktivismus und eine Vermischung von Meinung und Berichterstattung vor.
Dabei stellt sich regelmäßig die Frage: Verstößt Volksverpetzer gegen geltendes Recht?
Die nüchterne Antwort lautet: Für pauschale Behauptungen über rechtswidrige Aktivitäten gibt es keine allgemeingültige gerichtliche Feststellung. Kritik an redaktionellen Inhalten ist zulässig, konkrete Rechtsverstöße müssen jedoch im Einzelfall nachgewiesen werden.
Welche Rechtsnormen bei Medien grundsätzlich relevant sind
Die folgenden Vorschriften werden in Debatten über journalistische Veröffentlichungen häufig genannt. Ihre bloße Existenz bedeutet jedoch nicht, dass ein Medium dagegen verstoßen hat.
1. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht)
Wer das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Menschen rechtswidrig verletzt, kann zivilrechtlich auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Mögliche Streitfragen:
- Unzutreffende Tatsachenbehauptungen
- Rufschädigende Darstellungen
- Unzulässige Namensnennungen
2. Üble Nachrede
§ 186 StGB
Die Verbreitung ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen kann strafbar sein, wenn deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann.
3. Verleumdung
§ 187 StGB
Wer bewusst unwahre Tatsachen über andere verbreitet, kann sich strafbar machen.
4. Verletzung des Rechts am eigenen Bild
§§ 22, 23 KunstUrhG
Die Veröffentlichung von Fotos ohne erforderliche Zustimmung kann rechtliche Folgen haben, sofern keine Ausnahmeregelung greift.
5. Gegendarstellungs- und Presserecht
Die jeweiligen Landespressegesetze verpflichten Medien unter bestimmten Voraussetzungen zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen.
6. Sorgfaltspflichten im Medienrecht
Der Medienstaatsvertrag (MStV) verlangt journalistische Sorgfalt bei der Verbreitung von Informationen.
Insbesondere relevant:
- Trennung von Nachricht und Meinung
- Prüfung von Quellen
- Korrektur fehlerhafter Angaben
Was Kritiker Volksverpetzer vorwerfen
Kritiker führen regelmäßig folgende Punkte an:
- politische Schlagseite zugunsten linker oder progressiver Positionen
- polemische Überschriften
- aktivistische Kampagnen statt klassischer Berichterstattung
- wertende Einordnung politischer Akteure
- Vermischung von Kommentar und Faktencheck
Diese Kritik ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz gedeckt.
Was daraus nicht automatisch folgt
Aus politischer Einseitigkeit oder journalistischer Zuspitzung ergibt sich nicht automatisch ein Rechtsverstoß.
In einem Rechtsstaat gilt:
- Kritik ist erlaubt.
- Zuspitzung ist erlaubt.
- Politische Haltung ist erlaubt.
- Rechtswidrig wird ein Beitrag erst, wenn konkrete gesetzliche Grenzen überschritten werden.
Die Debatte um Volksverpetzer ist vor allem eine politische und journalistische Auseinandersetzung. Kritiker sehen in dem Portal ein aktivistisches Medium mit klarer ideologischer Ausrichtung. Befürworter betrachten es als notwendiges Gegengewicht zu Desinformation.
Wer rechtliche Vorwürfe erhebt, sollte sorgfältig zwischen politischer Kritik und tatsächlich festgestellten Rechtsverstößen unterscheiden. Ohne gerichtliche Entscheidungen oder belastbare Nachweise wäre die Behauptung konkreter Gesetzesverstöße rechtlich problematisch und journalistisch unseriös.
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André Braselmann
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