Hausverbot nach Beschwerde

Hausverbot nach Beschwerde

Presseerklärung: Nach einer sachlichen Beschwerde über konkrete Vorkommnisse bei der Germersheimer Tafel am 23.10.2019 wurde mir als Bedürftigem ein Hausverbot erteilt.

Zuvor hatte ich den Vorstand über einen Vorfall informiert, bei dem ein ehrenamtlicher Helfer einen medizinischen Schwächeanfall erlitt. Ich hatte in dieser Situation Erste Hilfe geleistet, den Rettungsdienst verständigt und für eine freie Zufahrt des Rettungswagens gesorgt. Währenddessen wurde ich von der zuständigen Teamleitung aufgefordert, den Bereich zu verlassen, und später vor dem Gebäude in unangemessener Weise angesprochen.

Statt einer inhaltlichen Aufarbeitung oder eines klärenden Gesprächs erhielt ich nach meiner Mitteilung an den Vorstand ein Hausverbot. Eine Anhörung, Nachfrage oder Prüfung der geschilderten Vorgänge fand nach meinem Kenntnisstand nicht statt.

Ich stelle fest, dass sich die einzige mir bekannte Konsequenz nicht gegen das beanstandete Verhalten richtete, sondern gegen die Person, die den Vorfall meldete. Dieses Vorgehen wirft aus meiner Sicht Fragen im Hinblick auf den Umgang mit Kritik, Zivilcourage und Verantwortung innerhalb einer sozialen Einrichtung auf.

Sozialarbeit lebt von Respekt, Transparenz und dem offenen Umgang mit Hinweisen — insbesondere dann, wenn sie von Betroffenen selbst kommen.

André Braselmann

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