Amtseid der Bundesminister einfach nur ein “Kneipeneid”?

Im deutschen Grundgesetz steht im Artikel 56 der Amtseid für die Minister der Bundesregierung, den sie vor ihrer Amtsübernahme auf die Bibel und vor dem Bundestagspräsidenten ablegen müssen. Eigentlich ist dieser Amtseid total überflüssig, denn rechtlich gesehen ist dieser Amtseid nicht verpflichtend, d. h. wenn ein Minister dem Eid nicht nachkommt, bzw. einen Meineid...

André Braselmann