Amtseid der Bundesminister einfach nur ein “Kneipeneid”?

Im deutschen Grundgesetz steht im Artikel 56 der Amtseid für die Minister der Bundesregierung, den sie vor ihrer Amtsübernahme auf die Bibel und vor dem Bundestagspräsidenten ablegen müssen.

Eigentlich ist dieser Amtseid total überflüssig, denn rechtlich gesehen ist dieser Amtseid nicht verpflichtend, d. h. wenn ein Minister dem Eid nicht nachkommt, bzw. einen Meineid leisten, wird dieses nicht als Straftat gezählt, sondern als einfach nur so dahingesagt.

Laut einer Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen und  der Bundestagsverwaltung ist dieser Amtseid gar kein richtiger Eid – und auf den Wahrheitsgehalt käme es auch nicht an. Das bekam jedenfalls ein Neusser Unternehmensberater im Ruhestand im Jahr Oktober 2000 höchstrichterlich bescheinigt, der den damaligen Bundeskanzler Kohl wegen Verletzung des Amtseids verklagen wollte.

Hier bedarf es dringend einer Überarbeitung, denn aktuell verstoßen viele Minister gegen dieses im Grundgesetz niedergeschriebenen Amtseid und müssten wegen Meineid strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Zeit widmet kaum ein Minister seine Kraft dem deutschen Volke, sondern eher anderen Völkern und schaden so dem deutschen Rechtsstaat.

Nachfolgende Minister haben bisher einen Meineid gegen das deutsche Volk begangen

  • Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen
  • Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz und Vizekanzler
  • Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat
  • Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen
  • Christine Lamprecht, Bundesministerin der Verteidigung
  • Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit
  • Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
  • Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Auch Bundeskanzler Olaf Scholz begang Meineid gegenüber dem deutschen Volk als er sein Amt übernommen hat.

Sein oder nicht sein...

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André Braselmann